Aktuell
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... finden nicht nach Hause. - Jedenfalls nicht ohne eure Hilfe.
Am Freitag, aber allerspätestens am Montag um 10 Uhr, versammeln sich alle Klamotten in großen blauen Säcken.
Und dann sind sie auch schon weg!

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Liebe Eltern Und Erziehungsberechtigte,
unsere Möglichkeiten, auf die Wärme zu reagieren, beschränken sich auf die Klassiker Lüften, Vorhänge zuziehen und schauen, ob noch ein kühlerer Raum frei ist. Wir erinnern unsere Schülerinnen und Schüler daran, in den den Pausen zu trinken und vor dem Rausgehen eine Kopfbedeckung aufzusetzen und sich im Schatten aufzuhalten.
Es kann sein, dass Sie diese Maßnahmen für unzureichend halten. Wenn Sie denken, dass Ihr Kind zuhause besser aufgehoben ist, dürfen Sie Ihr Kind (z.B. nach der vierten Unterrichtsstunde) vom Schulunterricht und der Nachmittagsbetreuung abmelden. Nutzen Sie dafür ausschließlich IServ oder Email.
Martin Pape
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
dass die Sonnenstrahlen mit Verstand genossen werden müssen, hat sich inzwischen herumgesprochen. In der Schule reden wir mit unseren Schülerinnen und Schüler auch darüber.
Auf unseren Schulhöfen, besonders auf dem Ostschulhof, haben wir schattige Plätze, an denen unsere Schüler und Schülerinnen spielen können. Wir werden sie daran (und an das regelmäßige Trinken) erinnern. Sorgen Sie bitte dafür, dass ihre Kinder mit Sonnenschutz ausgestattet sind: Morgens einkremen, schützende Kleidung, Sonnenhut ...
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat sachliche und übersichtliche Tipps zum Thema Sonnenschutzveröffentlicht.
Hier sind sie:
Die wichtigsten Sonnenschutzregeln haben wir (BfS) hier für Sie zusammengefasst, damit Sie sich selbst und Ihre Kinder gut schützen können:
1. Starke Sonne meiden!
Bei Sonnenhöchststand zur Mittagszeit ist die Wirkung der UV-Strahlung höher als vormittags oder nachmittags. Ab einem UV-Index 3 sollte man darum in der Mittagszeit Schatten aufsuchen. Ab eine UV-Index 8 sollte man möglichst in dieser Zeit im Haus bleiben und wenn das nicht möglich ist, dann ist Vermeiden durch Kleidung und Sonnenbrille sowie Sonnencreme oberstes Prinzip. Richten Sie sich bei Aktivitäten im Freien nach dem UV-Index und schützen Sie Ihre Kinder entsprechend. Den UV-Index erfahren Sie beispielsweise über den Wetterbericht, im Internet oder über unseren Newsletter. Beachten Sie, dass die UV-Belastung aufgrund von Reflexionen an Schnee, Wasser und hellen Oberflächen wie helle, blendende Hausfassaden, Asphalt oder helle Sandflächen höher sein kann, als der UV-Index angibt.
2. Anziehen!
Der beste und einfachste Schutz ist mit Kleidung und einer Kopfbedeckung zu erreichen. Kleidung mit Schutz vor ultravioletter (UV-)Strahlung ist in manchen Fällen empfehlenswert. Die Kopfbedeckung sollte auch die Ohren und den Nacken schützen und die Augen beschatten. Die Schuhe sollten den Fußrücken bedecken.
3. Augen schützen!
Eine Sonnenbrille beugt Augenschäden wie Linsentrübung (Kataraktbildung) oder Schädigung der Netzhaut vor. Hinsichtlich der UV-Filterwirkung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, preisgünstige Brillen von seriösen Händlern zu verwenden, sofern diese einen Herstellerhinweis zum absoluten UV-Schutz (UV 400) und einen ausreichenden Seitenschutz aufweisen.
4. Eincremen!
Cremen Sie alle unbedeckten Körperstellen eine halbe Stunde vor dem Rausgehen sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme ein. Ein Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (hoher Schutz) wird empfohlen. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit LSF 50+ (sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV-empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Verwenden Sie eine Sonnencreme mit UV-A- und UV-B-Filter. Cremen Sie mehrmals täglich nach. Achtung: Nachcremen verlängert die Schutzwirkung nicht. Es erhält sie nur.
5. Schutz beim Baden!
Wasser reflektiert die UV-Strahlung, wodurch die Strahlung und ihre Wirkung verstärkt werden. Schutz bieten hier T-Shirt und Badehose oder spezielle UV-Badekleidung. Unbedeckte Haut sollte eine halbe Stunde vor dem Baden sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme eingecremt werden. Nach dem Aufenthalt im Wasser sollte die unbedeckte Haut mit Sonnenschutzcreme nachgecremt werden, um die Schutzwirkung zu erhalten.
6. Keine Medikamente, Kosmetika und Sonne!
Achten Sie bei Medikamenten auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Sonnenlicht. Fragen Sie sicherheitshalber vorher Ihren Arzt. Kosmetika, Deodorants und Parfüms sollten beim Aufenthalt in der Sonne möglichst nicht verwendet werden. Es besteht die Gefahr bleibender Pigmentstörungen.
7. Keine Solarien!
Solarien zu nutzen bedeutet eine zur natürlichen UV-Strahlenbelastung zusätzliche UV-Bestrahlung, die nur zusätzlich der Haut schadet. Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung wird national wie international dringend von der Nutzung von Sonnenbänken abgeraten. Ein Vorbräunen im Solarium vor dem Urlaub führt nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des Eigenschutzes der Haut und schützt nicht vor Sonnenbrand.
8. Schutz für Kinder!
Säuglinge gehören nicht in die pralle Sonne. Suchen Sie ihnen einen schattigen Platz und ziehen Sie sie sonnengerecht an. Auf Sonnencreme sollte im ersten Lebensjahr verzichtet werden. Bei Kindern ist die konsequente Anwendung aller Sonnenschutzregeln Pflicht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gehören auf keinen Fall in ein Solarium - das ist in Deutschland gesetzlich verboten.
9. Vorbild sein!
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, damit Kinder sich von klein auf an den richtigen Umgang mit der Sonne gewöhnen.
Sonnige Grüße!
Martin
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... sagen "Dankeschön" und können ein Zeichen der Anerkennung sein.
Große Geschenke hingegen können auf Seiten der Beschenkten und der freundlichen Schenkerinnen und Schenke für lange Gesichter sorgen:
Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht alle Geschenke annehmen. Z.B. sind Geld und Gutscheine verboten.
Ganz sicher dürfen wir alles annehmen, was selbst geschrieben, geklebt, fotografiert, zusammengestellt, gemalt, gereimt, gesungen, getanzt, ... ist. Für gekaufte Sachen gibt es gesetzliche Vorgaben.
Das dürfen verbeamtete Personen als Geschenk ganz sicher annehmen:
- Nach allgemeiner Auffassung geringwertige Aufmerksamkeiten (z. B. Massenwerbeartikel in einfacher Ausführung wie Kugelschreiber, Kalender, Schreibblö cke), soweit deren Wert insgesamt 20 € nicht übersteigt.
- Geschenke aus dem dienstlichen Umfeld (z. B. Klassenschülerschaft einer Lehrkraft – nicht aber einer Einzelperson – aus Anlass eines Geburtstages, Dienstjubiläums oder einer Verabschiedung) im herkömmlichen und angemessenen Umfang.
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... gibt es nur einmal im Jahr.
Unser Schuljahrbuch ist auch in diesem Jahr bunt, schön und interessant geworden. Ab Montag könnt ihr im Sekretariat der Grundschule ein langweiliges 2 Euro Stück gegen ein prima Schuljahrbuch eintauschen. Ganz besonders schlaue Menschen nutzen die Gelegenheit und kaufen gleich fünf Stück für zehn Euro. Das rechnet sich wirklich prima.
In der KGS werden die Schuljahrbücher erst am Dienstag erwartet.

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... Schülerinnen und Schüler
Der Landkreis Aurich hat uns gerade geschrieben, dass das Schülerticket für ALLE Schüler und Schülerinnen an die Schulen geliefert wird.
Sobald sie geliefert sind, werden wir die Tickets an unsere Schülerinnen und Schüler verteilen.
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Liebe Lehramtsstudenten und Lehramtsstudentinnen,
wir möchten an unserer kleinen Grundschule sehr gerne einen Kollegen oder eine Kollegin in Deutsch, Kunst, Mathematik, Sport oder Textil ausbilden. Das Klima auf der Insel ist phasenweise ziemlich kühl und rau, dafür weht an unserer Schule ein warmer Südwind. Falls du keine Angst vor Polarlichtern hast und dich nicht scheust, ziemlich lange eine viel zu kleine teure Wohnung auf unserer schönen Insel zu suchen (wir helfen dabei!), darfst du dich gerne melden. Unsere Kolleginnen und Kollegen beraten dich gerne.
Die Bewerbung läuft natürlich über den offiziellen Weg.
Herzliche Grüße
Martin Pape

